Patienten-Informationen
Termine
Gewöhnlich beträgt die Dauer einer Einzelsitzung etwa 50 Minuten. Bei Bedarf kann diese auf 25 Minuten halbiert oder auf 100 Minuten verdoppelt werden.
Durch die flexible Vereinbarung von 2 bis 5 Terminen im Voraus, entstehen Ihnen in der Regel keine Wartezeiten. Allerdings kann bei kurzfristigen Absagen auch kein anderer Patient für Sie einspringen. Entsprechend müssen geplante Sitzungen spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, da ich diese ansonsten privat in Rechnung stellen muss. Ich danke für Ihr Verständnis.
IGEL
Individuelle Gesundheitsleistungen
Gerne biete ich Ihnen auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGel), deren Kosten nicht oder nur teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Hierzu zählen insbesondere:
Zusammenarbeit mit Ärzten und Kliniken / Schweigepflicht
Selbstverständlich werden die Inhalte unserer Sitzungen entsprechend der Schweigepflicht streng vertraulich behandelt. Dennoch kann es für eine erfolgreiche Behandlung in einigen Fällen sinnvoll sein, Informationen mit behandelnden Ärzten, vorbehandelnden Therapeuten, Kliniken oder Beratungsstellen auszutauschen. Dies geschieht jedoch niemals ohne Ihr Wissen und ohne Ihre Zustimmung.
Für die Beantragung einer Psychotherapie ist es insbesondere hilfreich einen sogenannten Konsiliarbericht vom Arzt Ihres Vertrauens zu erhalten. Dieser gibt Aufschluss auf mögliche körperliche Ursachen ihrer Symptome, sowie über die Einnahme von Medikamenten gegen Ihre psychischen Beschwerden. Genauere Erläuterungen hierzu erhalten Sie selbstverständlich in unserer ersten Sitzung.
Sollten Sie innerhalb der letzten 5 Jahre bereits eine Psychotherapie bei einem anderen Therapeuten durchgeführt haben – ambulant oder stationär -, würde ich Sie bitten zu veranlassen, dass mir sämtliche Berichte zur Verfügung gestellt werden. Dies erleichtert die Planung der Sitzungen und erhöht den Erfolg einer erneuten Therapie enorm.
Krankenkassen wird lediglich eine Diagnose ohne detaillierte Angaben zur Verfügung gestellt und Gutachter erhalten sämtliche notwendigen Informationen nur in anonymisierter Form. Das heißt, ein Rückschluss auf Ihre Person ist einem außenstehenden Gutachter nicht möglich.